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Fetischmasken-Verbot beim CSD laut Polizei ein „bedauerliches Missverständnis”

Mit Verweis auf das Vermummungsverbot hatten Aachener Beamte das Tragen von
Masken beim CSD verboten – jetzt rudert die Polizei gegenüber FRESH zurück

dp. Die Aachener Polizei hat Mitte August gegenüber FRESH das Verbot von diversen Fetischmasken der Pet-Play-Community als „bedauerliches Missverständnis” bezeichnet. „Um ein solches in Zukunft auszuschließen, wurden mit dem Anmelder der Versammlung einvernehmliche Absprachen getroffen”, erklärte eine Polizeisprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme. Das Tragen von Masken bei der CSD-Parade am 22. Juni sei weder bei der Anmeldung noch in dem anschließenden Kooperationsgespräch thematisiert worden. „So kam es, dass der Einsatzleiter der Polizei durch das Tragen von Masken einen bevorstehenden Konflikt bzw. einen Verstoß mit dem / gegen das Versammlungsgesetz erkannte und dies dem Versammlungsleiter vor Beginn der Versammlung mitteilte”, so die Sprecherin, wobei sie „vor” betonte. „Daraufhin wurde auf das Tragen von Masken während der Versammlung verzichtet.”

Der Fall hatte für Unmut in der Community gesorgt. Erzürnt zeigten sich Aktivisten, weil die Polizei in NRW zum einen bei Karnevalsveranstaltungen praktisch nie Probleme mit Masken hat.

Der Fall hatte für Unmut in der Community gesorgt. Erzürnt zeigten sich Aktivisten, weil die Polizei in NRW zum einen bei Karnevalsveranstaltungen praktisch nie Probleme mit Masken hat. Außerdem hatte ein knappes Jahr zuvor Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) nach einem ähnlichen Vorfall beim CSD Essen derartige Verbote als nicht rechtmäßig gebrandmarkt und die Legalität von Fetischmasken bestätigt.

Die Aachener Polizei betonte, dass das Tragen derartiger Masken „bei erster objektiver Betrachtung” zwar durchaus als Vermummung gewertet werden könne. „Im vorliegenden Fall erfolgte das Tragen der Fetischmasken jedoch nicht, um sich zu vermummen, also die Identität zu verschleiern, sondern um einer sexuellen Orientierung besonderen Ausdruck zu verleihen”, so die Sprecherin. Rechtlich habe es sich somit um „ein sogenanntes Hilfsmittel” gehandelt, „das zur Meinungskundgabe im Rahmen einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel eingesetzt wurde”.
Das Tragen der Masken werde bei der nächstjährigen Anmeldung „nach einer Prüfung des Einzelfalls” auch genehmigt werden – aber nur, sofern es „ausdrücklich angemeldet” werde.

Beim Essener Ruhr CSD am 10. August (Foto) gab es hingegen keine Probleme mehr. Etwa 40 Pet-Player zogen mit der Demo durch die City. Hier gab es im Vorfeld konkrete Zusagen der Polizei, das tragen zu erlauben.

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