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Interview

„Der Schutz von LSBTIQ* ist Teil der EU-Grundrechte”

Katarina Barley

Im FRESH-Interview: Katarina Barley, Spitzenkandidatin der SPD zur Europawahl am 9. Juni

dd. Katarina Barley (SPD) ist Spitzenkandidatin ihrer Partei für die Europawahl 2024. Sie gehört seit dem 11. Dezember 2021 dem SPD-Parteivorstand an. Im FRESH-Interview ging es um queerpolitische Fragen und Europa.

Sehr geehrte Vizepräsidentin Barley, Sie sind nun Spitzenkandidatin der SPD zur Europawahl 2024. Warum ist Ihnen die Europawahl so wichtig? Die Wahlbeteiligung nimmt ab, Europawahlen scheinen für manche nicht sonderlich wichtig und interessant. Sie sehen das wahrscheinlich anders, warum?

Ich bin da optimistischer. Heute sehen die Menschen stärker als früher, dass Europa wichtig ist, um auf die großen Herausforderungen unserer Zeit Antworten zu finden. Pandemie, Energie, Digitalisierung, der russische Krieg in der Ukraine, Klimaschutz – das alles braucht europäische Politik. Nur dann kann es ein starkes Europa geben, das in der Welt eine Stimme hat.
Das braucht es, denn Europa ist bedroht – durch Feinde von außen und von innen. Es gibt Kräfte außerhalb der Europäischen Union, die überhaupt kein Interesse an einer starken EU haben. Donald Trump zum Beispiel. Wir erleben auch, in welchem Umfang vor allem Russland Desinformation gestreut hat, um die Politik der Regierung schlecht zu machen. Und daneben gibt es die, die die EU von innen schwächen wollen: Die Rechtsradikalen, die radikalen Nationalisten, die Faschisten, die Regierungen unterstützen oder schon in den Regierungen sind. Schweden gehört dazu, Finnland und Italien, vielleicht bald weitere. Die müssen wir bei der Wahl kleinhalten, damit sie Europa nicht weiter spalten können.

Die Gleichstellung von LGBT in der EU kommt nur schwerfällig voran. Wie kann man das verbessern? Müsste global die EU nicht eine stärkere Rolle für queere Rechte spielen?

Die Sachlage ist in der EU sehr unterschiedlich. Viele EU-Mitgliedstaaten gelten als die weltweit sichersten Länder für queere Menschen. Aber wir haben auch Staaten, die mir Sorgen machen. Ungarn oder Bulgarien gehören dazu. Da müssen wir auf europäischer Ebene aktiv werden. Die Einschränkung der Menschenwürde ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Verträge. Dagegen muss die EU konsequent vorgehen, etwa mit einem Vertragsverletzungsverfahren oder auch der Kürzung europäischer Fördergelder.
Für eine Förderung queerer Rechte gibt es seit diesem Mandat auch erstmalig einen Aktionsplan gegen die Diskriminierung von LSBTIQ*. Als SPD setzen wir uns dafür ein, dass dieser Aktionsplan für den Zeitraum 2025 bis 2030 verlängert wird. Außerdem wollen wir den Aktionsplan mit einem eigenen Budget ausstatten, um die Umsetzung noch gezielter zu fördern.
Ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichstellung ist dabei die geplante Verordnung über die Anerkennung der Elternschaft, die auch der LSVD fordert. Die soll sicherstellen, dass Regenbogenfamilien – vor allem mit Kindern – die in einem Mitgliedstaat rechtlich anerkannt sind, in allen anderen Mitgliedstaaten auch umfassend rechtlich anerkannt sind. Damit schließen wir eklatante Lücken, etwa bei Fragen des Erbrechts, des Unterhalts, des Sorgerechts, oder der rechtlichen Vertretung. Wir haben die Verordnung im Europäischen Parlament geschlossen unterstützt. Nun kämpfen wir dafür, dass eine Einigung mit dem Rat gelingt, die das vom Europäischem Parlament beschlossene Schutzniveau nicht absenkt.


Setzen Sie sich dafür ein, dass in der EU die Rechte für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten, der Grundsatz der Nicht-Diskriminierung und vor allem das Demonstrationsrecht durchgesetzt werden können? Zum Beispiel werden CSDs immer noch in Ländern wie in Polen oder Serbien verboten oder massiv behindert.

Der Schutz vor Diskriminierung von LSBTIQ* ist Teil der in der EU geschützten Grundrechte. Wir kämpfen dafür, dass niemand im täglichen Leben diskriminiert wird. Wir müssen politisch immer wieder deutlich machen, dass wir Einschränkungen, etwa beim Demonstrationsrecht, nicht dulden. Gerade dort, wo Mitgliedstaaten die Rechte von LSBTIQ* nicht achten, treten wir dafür ein, dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren – wie etwa gegen Ungarn – einleitet. Zudem drängen wir darauf, dass Instrumente zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit dezidiert auch dort eingesetzt werden, wo Rechte von LSBTIQ* verletzt werden. Auch hier ist es notwendig, dass Mitgliedstaaten in letzter Konsequenz finanzielle Folgen spüren.

Schon seit Jahren gibt es die Diskussion, Entwicklungshilfe an die Einhaltung der Menschenrechte zu koppeln. Halten Sie dies für sinnvoll und umsetzbar? Wie schätzen Sie eine mögliche Mehrheit im Europäischen Parlament dafür ein? Wie kann die Entwicklungspolitik der EU menschenrechtsorientierter werden? Wie kann man erreichen, dass bei Strafverschärfungen gegen Homosexuelle die Entwicklungszusammenarbeit auf den Prüfstand gestellt wird und möglicherweise die Budgethilfe gestrichen wird?

Die Förderung von Menschenrechten ist grundlegendes Ziel der Entwicklungszusammenarbeit. Daher halte ich eine entsprechende Kopplung auch für sinnvoll. Auf europäischer Ebene gibt es sogenannte Menschenrechtsklauseln schon seit dreißig Jahren, ihre Umsetzung war auch in den meisten Fällen erfolgreich. Wichtig ist dabei, dass die Menschenrechtsstandards klar definiert sind und dass die Standards dann auch durchgesetzt werden. Der Schutz der Rechte von Homosexuellen muss somit Teil der Definition der notwendigen Menschenrechtsstandards sein, an deren Einhaltung die Auszahlung der Gelder gekoppelt ist. Notleidenden Menschen muss dennoch humanitär geholfen werden.

Stichwort queere Flüchtlinge. Sie kommen wieder verstärkt aus den Kriegsgebieten. Es gibt persönliche Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften, viele haben schwere Traumatisierungen zu überwinden. Wie kann man erreichen, dass queere Menschen in der EU konsequent Asyl erhalten? Wo bleibt da die einheitliche Gesetzgebung? Wo liegt die Aufgabe beim Staat und wo bei der Community?

Als allererstes ist es wichtig, dass Staat und Zivilgesellschaft die Herausforderungen erkennen, denen queere Geflüchtete ausgesetzt sind. Da ist einmal die Überwindung von Traumata aus ihren Heimatländern und aus Kriegsgebieten. Aber damit hört es nicht auf. Sie sind oftmals auch Schwierigkeiten und Diskriminierungen in den Aufnahmeländern ausgesetzt und werden Opfer von Übergriffen in Flüchtlingsunterkünften.
Auf EU-Ebene haben wir bereits eine einheitliche Gesetzgebung, die die Kriterien für das Recht auf Asyl vorgibt. Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität stellt EU-weit einen legitimen Grund für Asyl dar. Problematisch ist jedoch, dass die Umsetzung dieser EU-Gesetzgebung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt wird, was dazu führt, dass queere Geflüchtete nicht überall gleichermaßen anerkannt werden. Der Staat trägt die Hauptverantwortung dafür, sichere und gerechte Asylverfahren zu schaffen. Er muss den Schutz von queeren Flüchtlingen in Unterkünften sicherstellen. Zudem braucht es Zugang zu psychosozialer Unterstützung, um schwere Traumatisierungen zu betreuen. Queere Geflüchtete brauchen auch Zugang zu spezialisierter Rechtsberatung. Außerdem können Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Beamte das Verständnis und die Anerkennung spezifischer Herausforderungen queerer Geflüchteter verbessern.
Die Zivilgesellschaft kann eine unterstützende Rolle einnehmen. Unterstützungsnetzwerke für queere Flüchtlinge können ihnen dabei helfen, ein neues Leben aufzubauen und die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Ich habe mich auch schon persönlich in mehreren Fällen, z.B. bei Fremd-Outing im Zuge des Asylverfahrens, für das Bleiberecht von Antragstellern mit Erfolg eingesetzt.

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