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Interview

Friedrich Merz (CDU) im FRESH-Interview: „Meine Partei hat sich zum Glück gewandelt”

Friedrich Merz (CDU)
Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

dd. Friedrich Martin Josef Merz (* 11. November 1955 in Brilon) ist seit Januar 2022 Bundesvorsitzender der CDU und seit dem 15. Februar 2022 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit Oppositionsführer im 20. Deutschen Bundestag. Im FRESH-Interview stellte er sich u.a. unseren Fragen um das neue Selbstbestimmungsgesetz, Hassgewalt oder das Gendern.

Herr Merz, wie wichtig sind schwul-lesbische Wähler für die Christdemokraten? Kann die CDU bei diesem Thema ein hörenswertes Profil aufweisen?

Die CDU ist Volkspartei und als solche wollen wir allen Bürgerinnen und Bürgern ein politisches Angebot unterbreiten. Es war wichtig, dass viele Nachteile und Diskriminierungen in den letzten Jahren abgebaut wurden. Und ja, auch meine Partei hat sich in den vergangenen Jahren – ich ergänze: zum Glück! – gewandelt. Wir alle haben dazugelernt. Ich befürworte es heute zum Beispiel, wenn schwule oder lesbische Paare Kinder adoptieren – denn die Zuwendung, die Kinder brauchen, hängt nicht davon ab, ob die Eltern homosexuell oder heterosexuell sind. Für die Anerkennung der Lesben und Schwulen in der CDU als Sonderorganisation habe ich mich seit Jahren eingesetzt. Dieser Vorschlag wurde beim letzten CDU-Parteitag im September 2022 mit großer Mehrheit angenommen. Das war ein wichtiges Signal. Schwule und Lesben sind damit in der Mitte der CDU angekommen. Die CDU ist eine Volkspartei, in der sich jeder Einzelne wiederfinden soll. Diese Sichtweise resultiert aus unserem christlichen Menschenbild, wonach jeder Mensch einzigartig und unverfügbar ist. Jedem ein freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das ist unser Ziel. Konservativ zu sein heißt ja, auch immer offen zu sein für Neues und für gute Argumente – nur wer sich ändert, kann bestehen. Und gleichzeitig gilt es, Gutes zu bewahren. Identitätspolitische Sichtweisen, die unser Land in feindliche Gruppen unterteilen und das Kollektiv über das Individuum stellen, lehnen wir deshalb ab. Denn in den USA ist bereits zu beobachten, wohin aggressive Grabenkämpfe linker und rechter Identitätspolitiker führen: zu einer tief gespaltenen Gesellschaft.

Hassgewalt nimmt immer mehr zu in Deutschland. Dabei gibt es einen dramatischen Anstieg der Hassdelikte gegen queere Menschen. Woran liegt das? Wie kann man dem entgegentreten? Sind Sie für die präzise Erfassung dieser Straftaten?

Wir dürfen uns nicht damit abfinden, wenn in diesem Land Menschen diskriminiert, beleidigt oder angegriffen werden. Toleranz gegenüber Schwulen, Lesben und Transgendern muss deshalb im Rahmen von Programmen zur Gewaltprävention immer Thema sein. Auch die Ermittlungsbehörden sollten für die Aufklärung und Bekämpfung von Hassdelikten sensibilisiert werden. Alle Formen der Hasskriminalität wie Homo- und Transfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und jedwede andere Diskriminierung werden bereits in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfasst. Um gegen Schwule, Lesben und Transgender gerichtete Hasskriminalität besser vorzugehen, wurde am 1. Januar 2020 das Unterthemenfeld „Geschlecht/sexuelle Identität“ geschaffen. Eine Erweiterung des Gesetzestextes der §§ 46, 130 StGB um die Motive Homophobie und Transfeindlichkeit halte ich darüber hinaus aber nicht für erforderlich, weil der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung diese Personengruppe ausdrücklich als geschützt wissen wollte.

Das Transsexuellengesetz ist Jahrzehnte alt, eine Reform ist unbestritten sinnvoll. Stimmen Sie dem neuen, jetzt unter dem Namen Selbstbestimmungsgesetz erarbeiteten Gesetzentwurf von der Regierung zu? Wenn nein, was würden Sie anders machen oder ändern?

Wir prüfen die Anträge der Regierung gewissenhaft und machen es uns nicht einfach. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, und auch wir sehen Handlungsbedarf. Außer Frage steht: Den Betroffenen muss geholfen werden. Die Frage ist jedoch, wie wir das verantwortungsvoll, ernsthaft und respektvoll tun. Der Gesetzentwurf der Ampel sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich ohne weitere Voraussetzungen den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und den Vornamen wechseln können. Bei Kindern bis 13 Jahren geben die Eltern die Erklärung ab; ab 14 stellen die Betroffenen den Antrag mit Zustimmung der Eltern. Ohne Zustimmung der Eltern kann ein Familiengericht entscheiden. Als Vater und Großvater tue ich mich damit schwer. Wer Kinder hat, weiß, wie herausfordernd gerade die Phase der Pubertät ist; da verändert sich das ganze Leben, die Kinderwelt gerät ins Wanken. Wir haben uns deshalb nicht ohne Grund Gesetze gegeben, die junge Menschen schützen sollen. Kindern und Jugendlichen darf kein Tabak und kein Alkohol verkauft werden. Sie erhalten keinen Zutritt zu Spielhallen. Auch der Kinobesuch nach 22 Uhr ist nicht erlaubt – egal welcher Film gezeigt wird. Es gibt klare Regeln zum Schutz vor Gefahren, vor gesundheitlichen Risiken, vor falschen Entscheidungen, vor schädlichen Einflüssen. Und ich möchte, dass wir diese Linie auch bei einer derart wichtigen Frage wie der nach der geschlechtlichen Identität befolgen. Um unsere Kinder vor voreiligen Entscheidungen zu schützen.

Wie stehen Sie zu einem bundesweiten Aktionsplan gegen Homophobie? Wäre es nicht eine erstrebenswerte Zielsetzung, sich nicht nur der Förderung von Akzeptanz und Gleichstellung anzunehmen, sondern sich auch für die Anliegen von LSBTI als Querschnittsaufgabe in allen Fachpolitiken und gesellschaftlichen Bereichen einzusetzen und diese zu verankern?

Wir nehmen jeden Menschen als Teil der Schöpfung an. In den letzten Jahren wurde viel für die Gleichberechtigung von Personen mit homo, inter- oder transsexueller Identität getan. Dennoch besteht an einigen Stellen weiterhin Regelungsbedarf, damit sie als gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft anerkannt und vor Diskriminierung geschützt sind. Auf Ebene der Bundesländer gibt es beispielhafte Aktionspläne und gute Ansätze für die Unterstützung von Schwulen, Lesben und Transgender und Maßnahmen gegen Hassgewalt, Homophobie und Transfeindlichkeit. Unser Ziel ist ein dauerhafter und effektiver Schutz vor Gewalt und Diskriminierung.

Wie stehen Sie zu geschlechter-gerechter Sprache? Wäre eine Pflicht zum Gendern genauso absurd wie ein Verbot? Wo ist da Ihre Position?

Privat soll jeder gendern, wie er will. Ich halte eine respektvolle und diskriminierungsfreie Ansprache für wichtig. Deshalb nehme ich mir die Zeit, ‚Bürgerinnen und Bürger‘ zu sagen. Aber in Behörden oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Gender-Sprache fehl am Platz. Denn erstens haben Ämter und öffentlich-rechtliche Sender keinen Volkserziehungsauftrag, sie sollten möglichst neutral sein. Und zweitens muss doch gerade dort die Sprache klar und nach Möglichkeit barrierefrei sein, und genau das ist die Nutzung von Binnen-Is, Doppelpunkten oder Gendersternchen nicht. Eine solche Sprache schließt Menschen mit Sprachbarrieren aus, sie ist also nicht inklusiv. Aus gutem Grund werden Texte in leichter Sprache – zum Beispiel die 18:00 Uhr-Nachrichten am Freitag im Deutschlandfunk, nicht gegendert. Im Übrigen wissen wir mit unserer Haltung die überwiegende Mehrheit im Land auf unserer Seite.

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