dd. Bis in die 1990er Jahre konnten lesbische Mütter bei einer Scheidung das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren – Im FRESH-Interview spricht Historikerin Kirsten Plötz (Foto) über ihre neue Studie und das Schicksal tausender betroffenen Frauen in Deutschland.
Frau Plötz, in Deutschland wurden lesbischen Müttern früher ihre Kinder weggenommen. Wie wurde das damals begründet? Warum gab es kein Unrechtsbewusstsein?
Lesbische Liebe war an sich zwar nicht strafbar, galt aber lange Zeit als Unzucht. Eine gleichgeschlechtliche Beziehung der Mutter gefährdet das Kindeswohl, begründete z.B. das Oberlandesgericht Düsseldorf 1977 den Entzug des Sorgerechts. Das Kindeswohl konnte verschieden ausgelegt werden; so ließ das Amtsgericht Mettmann 1984 ein Kind bei der Mutter, die nach der Scheidung eine lesbische Beziehung eingegangen war, was wiederum auf Kritik stieß und auf andere Urteile traf. Ende der 1980er Jahre hieß es zu Recht, das Sorgerecht für lesbische Mütter sei wie russisches Roulette vor Gericht. Das war sogar in gewisser Weise eine Verbesserung, weil bis zur Reform 1977 eine Mutter, die durch ein lesbisches Verhältnis ‚Schuld‘ am Ende ihrer Ehe hatte, generell das Sorgerecht verlor.
Auf vielen Ebenen wurde geschwiegen, weil dieses Unrecht nicht an einem speziellen Paragrafen hing, nirgendwo systematisch dokumentiert wurde und weil außerdem die Mütter das Sorgerecht eher behielten, wenn sie ihr lesbisches Leben strikt verleugneten. Viele Mütter blieben damit allein.
Sie haben mit Betroffenen gesprochen und eine Studie dazu in NRW erarbeitet und gerade veröffenlicht. Was ist das Ergebnis Ihrer Forschung?
Das Unrecht zeichnet sich immer deutlicher ab. Schon in der ersten Studie, mit Schwerpunkt Rheinland-Pfalz, wurde klar, wie eng das Ehe- und Familienrecht den Handlungsraum für lesbische Liebe einschnürte und wie sehr Mütter darunter litten. Das wurde nun noch deutlicher, und auch, welche Akteure dafür sorgten. Beim Blick auf Nordrhein-Westfalen zeigte sich außerdem, wie breit das in den Emanzipationsbewegungen aufgegriffen wurde. Weitere Fälle kamen hinzu, die das Gesamtbild erhellen.
Wie geht es jetzt mit Ihrer Forschung weiter? Wird es irgendwann eine bundesweite Studie geben? Können sich Zeitzeug:innen und Betroffene bei Ihnen melden?
Aktuell forsche ich über Sorgerechtsentzug in West-Berlin, zusammen mit Maria Bühner, die über Ost-Berlin forscht. Wer etwas dazu beitragen könnte, meldet sich bitte unter kontakt@sorgerecht-lesbischer-muetter.de. Nicht nur in Bezug auf Berlin, sondern für jede Region suche ich Zeitzeug*innen – betroffene Mütter, die Kinder, die Väter, Freund*innen, Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen, Nachbar*innen und alle anderen, die irgendetwas von solchen Sorgerechtsentzügen mitbekommen haben. Es würde mich freuen, wenn sie sich melden und mir ihre Erinnerungen mitteilen und / oder Dokumente überlassen, selbstverständlich auf Wunsch komplett anonym. Stimmen und Dokumente zu sammeln, ist ein wichtiger Schritt. Bisher zeichnet sich eine bundesweite Studie leider nicht ab, aber ich hoffe darauf.
Neue Broschüre zum Forschungsbericht zum Sorgerechtsentzug bei lesbischen Müttern zwischen 1946-2000
