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Politik

Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen: „Die deutsche Verfassung soll endlich die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe unter Schutz stellen”

Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik der Grünen im Bundestag, im FRESH-Interview

dd. Sven Lehmann ist Sprecher für Queerpolitik der Grünen und ist seit der Bundestagswahl 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages in Berlin. Im Rahmen einer Interview-Serie zur Bundestagswahl sprach FRESH mit dem Kölner über aktuelle queerpolitische Themen.

Sven, Artikel 3 Absatz 3 im Grundgesetz soll um den Text „… und seiner sexuellen Identität” erweitert werden. Wie und warum wollen die Grünen diese Änderung erreichen?

Als Grüne fordern wir seit mehreren Legislaturperioden das Diskriminierungsverbot im Art. 3 Abs. 3 GG um das Merkmal „sexuelle Identität” zu ergänzen und klarzustellen, dass das Merkmal Geschlecht auch trans- und intergeschlechtliche Menschen sowie nicht binäre Personen schützt. Schon 2019 haben wir dazu gemeinsam mit FDP und Linken einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. In der öffentlichen Anhörung im Februar 2020 waren sich Expert*innen einig, dass die vorgeschlagene Ergänzung aus historischen und rechtspolitischen Gründen notwendig wäre. Auch die breit aufgenommene Kampagne „Ein Grundgesetz für Alle“ zeigt, dass die Unterstützung aus der Zivilgesellschaft da ist. Leider ist in dem vor kurzem zwischen der Bundesjustizministerin und dem Bundesinnenminister vorgelegten Entwurf zur Reform des Art. 3 GG über den Schutz von LSBTI keine Rede. Wir bleiben dennoch weiterhin dran und mit allen demokratischen Fraktionen dazu im Gespräch, damit die deutsche Verfassung endlich auch die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe unter Schutz stellt.

Die Pandemie trifft die Community hart. Welche Unterstützung können wir von den Grünen bei einer Regierungsbeteiligung im September erwarten?

Schon vor der Corona Pandemie waren LSBTI Vereine und Verbände in einer schwierigen Situation und hangelten sich oft ohne Planungssicherheit von Projektförderung zu Projektförderung. Eine weitere große Herausforderung sind nun zusätzlich die wegbrechenden Eigenmittel, die viele der Träger erwirtschaften müssen, um ihre Förderung zu erhalten. Spenden und Einnahmen aus Veranstaltungen und Sponsoring fehlen und gefährden außerdem besonders die Vereine, die hauptsächlich ehrenamtlich organisiert sind. Derzeit stehen im Bundeshaushalt Mittel zur Stärkung der Zivilgesellschaft für die Deutsche Stiftung für Engagement & Ehrenamt in Höhe von 23 Mio. EUR bereit, deren Aufbau sich nun verzögern dürfte. Diese Mittel könnte man schnell verwenden. Aktuell wäre den queeren Vereinen damit sehr geholfen.Wir wollen auch eine langfristige Strukturförderung für Verbände, die seit Jahren komplett oder zum Teil nur dank des ehrenamtlichen Engagements ihrer Mitglieder funktionieren. Um eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesell-schaftlicher Arbeit zu eröffnen, wollen wir deren Engagement mit einem Demokratiefördergesetz absichern. Dort soll die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, LSBTI-Feindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung festgeschrieben werden.

Die geplante Gesetzentwurf zur Rehabilitation von schwulen Bundeswehrsoldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität diskriminiert und unehrenhaft entlassen wurden, kritisiert ihr als nicht ausreichend genug. Was fehlt für euch in dem Gesetzentwurf?

Die Diskriminierung von queeren Soldat*innen hatte in der Bundeswehr System. Ein Outing war jahrzehntelang nicht nur ein Karriereknick, sondern hat ganze Existenzen schlagartig vernichtet.
Für das erlittene Unrecht, für Schäden an Gesundheit, in ihrem beruflichen oder wirtschaftlichen Fortkommen schuldet der Staat den Betroffenen endlich eine Entschädigung, und darum begrüßen wir ausdrücklich den vorliegenden Gesetzentwurf. Es gibt aber noch einigen Nachbesserungsbedarf. Es ist realitätsfremd, davon auszugehen, dass mit dem formalen Ende der Diskriminierung im Juli 2000 auch ein tatsächliches Ende der Diskriminierungspraxis einherging. Wir fordern daher eine Anpassung des Stichtages auf das Jahr 2010.

Weil eine Entschädigungssumme von maximal 6.000 Euro gemessen am häufig lebenslangen Schaden für die Betroffenen schlicht zu wenig ist, fordern wir eine Erhöhung der pauschalen Entschädigungssumme und die Möglichkeit, besondere Härten auch besonders zu entschädigen.

Und nicht zuletzt fordern wir die Möglichkeit einer nachträglichen Beförderung mit entsprechend erhöhten Renten- und Pensionsansprüchen. Denn wenn ein Soldat nicht befördert wurde, weil er schwul war, muss auch das entschädigt werden!

Der Mord an Thomas L. durch Abdulla H. in Dresden ist aus Hassgewalt gegenüber Homosexuellen verübt worden. Solche Morde und Übergriffe werden bisher bundesweit nicht ausgewertet. Sollte es eine expliziete Erfassung homo- und transphober Straftaten geben?

Der Messerangriff in Dresden auf ein schwules Paar, bei dem der eine Mann getötet, der andere verletzt wurde, hat mich zutiefst erschüttert. In der von der Bundesanwaltschaft veröffentlichten Pressemitteilung zur Anklageerhebung wird aber der homosexuellenfeindliche Tathintergrund nicht erwähnt. Die Vertreter*innen der Bundesregierung haben zu dieser menschenfeindlichen Gewalttat geschwiegen. Die homosexuellenfeindliche Motive des Täters zu verschweigen, macht Homo- und Transfeindlichkeit unsichtbar und nimmt diese lebensbedrohliche Gefahr für queere Menschen nicht ernst.

Nach offiziellen Statistiken ist 2019 die Anzahl der erfassten Straf- und Gewalttaten gegen LSBTIQ im Vergleich zum Vorjahr um über 60 Prozent gestiegen. Diese bittere Realität war für uns ein klarer Handlungsauftrag, endlich zielgerichtet und offensiv gegen LSBTIQ-feindliche Hasskriminalität vorzugehen. Deshalb haben wir Anfang des Jahres dazu einen Antrag „Hass und Hetze gegen LSBTI wirksam bekämpfen“ in den Bundestag eingebracht.
Darin fordern wir eine wirksame Strategie gegen die LSBTIQ-Feindlichkeit. Dazu gehört unter anderem bessere Erfassung und Forschung von LSBTI-feindlichen Hasskriminalität, Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen sowie Unterstützung von Beratungsstellen. Im Rahmen einer systematischen Erneuerung der Regelung zur Strafzumessung und des Volksverhetzungsparagraphen müssen homo- oder transfeindliche Motivgründe der Täter*innen explizit benannt werden.
Denn wenn Gewalt nicht benannt wird, bleibt sie unsichtbar. Nur mit verlässlichen Zahlen können wir wirksame Gegenstrategien entwickeln.

In Polen gibt es immer noch LGBT-Verbotszonen. Was muss geschehen, um auf der europäischer Ebene entgegenzuwirken?

Die EU-Kommission darf nicht bei einer folgenlosen Kritik der menschenfeindlichen „LGBT-freien Zonen” stehen bleiben. Sie muss überall dort, wo Grundwerte der Union mit Füssen getreten werden, Zivilgesellschaft und freie Medien stärken und insbesondere Organisationen, die für Menschenrechte kämpfen, finanziell unterstützen. Zudem soll die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Missachtung des Antidiskriminierungsgrundsatzes der EU prüfen und dann auch vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Die Reform des Transexuellengesetzes wurde über die Zeit der großen Koalition bisher verschleppt. Glaubst du noch an einen großen Wurf von SPD und CDU? Ist die Reform für die Grünen – falls sie nach der Bundestagswahl im September mitregieren – eine Bedingung für eine Koalition mit wem auch immer?

Das Transsexuellengesetz hat schon 40 Jahre lang schlimmes Leid, Zwang und hohe Kosten für die Betroffenen verursacht. Es muss endlich abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Wir Grüne haben dazu einen konkreten Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Leider verheddert sich die Bundesregierung nach monatelangem Stillstand in gegenseitigen Schuldzuweisungen und Taktik auf dem Rücken der Betroffenen. Der aktuell kursierende Entwurf bringt keine Selbstbestimmung oder grundlegende Verbesserung für die Betroffenen, von einem großen Wurf kann keine Rede sein.

Wir sind mit den Fachverbänden dazu im engen Kontakt, die das grüne Selbstbestimmungsgesetz unterstützen. Wir wollen ein gutes Gesetz und werden dafür kämpfen. Sollten wir nach der Bundestagswahl regieren, werden wir das Anliegen sehr hoch hängen!

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